Standort

Hausverwaltung in Mainz

KONFORM übernimmt in Mainz die Hausverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekte. Mainz ist der einzige Standort unseres Verwaltungsgebiets in Rheinland-Pfalz. Das bedeutet anderes Landesrecht in Bauordnung, Nachbarrecht und Kommunalabgaben, ein anderes Oberlandesgericht und eigene Landesregelungen zur Grundsteuer.

Der Immobilienbestand in Mainz

Mainz hat rund 224.000 Einwohner und wächst seit Jahren. Der Zensus 2022 zählte zum Stichtag 15. Mai 2022 33.359 Gebäude mit Wohnraum und 121.260 Wohnungen. Der Bestand ist zweigeteilt: Die Neustadt und Teile der Altstadt bestehen aus Gründerzeitblöcken, die Stadtteile jenseits der Bahnlinie aus Nachkriegsbau und jüngeren Neubaugebieten.

Die Baujahresstruktur zeigt das: 11,0 Prozent der Gebäude stammen aus der Zeit vor 1919, 41,9 Prozent aus den Jahren 1949 bis 1978, 14,2 Prozent aus 1979 bis 1990. Mit 8,0 Prozent seit 2011 hat Mainz einen höheren Neubauanteil als Wiesbaden oder Darmstadt, vor allem durch Hechtsheim und den Lerchenberg. Für Verwalter heißt das zwei sehr verschiedene Aufgaben: Gewährleistungsverfolgung in den Neubaugebieten, Instandsetzungsplanung im Nachkriegsbestand.

Von den Wohnungen sind 30,7 Prozent von ihren Eigentümern selbst bewohnt, 3.492 Wohnungen oder 2,9 Prozent standen leer, der niedrigste Wert unter den großen Städten des Rhein-Main-Gebiets. Die durchschnittliche Wohnung hat 81 Quadratmeter, die durchschnittliche Nettokaltmiete lag bei 9,73 Euro je Quadratmeter. Gas heizt 68 Prozent der Wohnungen, Fernwärme 18,3 Prozent, Heizöl 10,2 Prozent. Quelle: Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung, Ergebnisse für die Stadt Mainz.

Für Eigentümergemeinschaften in Mainz ist das rheinland-pfälzische Landesrecht der entscheidende Unterschied zu Hessen. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, das Landesnachbarrechtsgesetz und das Kommunalabgabengesetz weichen in Details ab, die bei Sanierungen, Grenzbebauung und Erschließungsbeiträgen unmittelbar wirken.

Einwohner
rund 224.000Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Stand 31.12.2025
Postleitzahlen
551xx
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Kommunale Rahmenbedingungen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Mainz 480 für Wohngrundstücke und 720 für Nichtwohngrundstücke Prozent, gültig ab dem 1. Januar 2026. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung auf Mieter umlagefähig und gehört in jede Betriebskostenabrechnung. Quelle: Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Mainz 2026.

Für bauliche Maßnahmen gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, für Grenzabstände und Nachbarrechte das Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz. Beide weichen in Details vom hessischen Recht ab. Abfallgebühren, Straßenreinigung und Winterdienst regelt die jeweilige Gemeinde durch Satzung.

Mainz hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, aktuell die Fassung 2025. Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und hat im Streitfall erhöhte Beweiskraft. Die Stadt stellt ihn kostenfrei online bereit, die Wohnlage lässt sich über das Geoinformationssystem der Stadt zuordnen.

Rheinland-Pfalz hat mit dem Landesgrundsteuergesetz die Möglichkeit geschaffen, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzusetzen. Mainz nutzt das ab 2026: Wohngrundstücke werden mit 480 Prozent belegt, Nichtwohngrundstücke mit 720 Prozent. Für gemischt genutzte Häuser mit Gewerbe im Erdgeschoss hat das direkte Folgen für die Umlage.

Die Abfallentsorgung liegt bei der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen, einer Anstalt öffentlichen Rechts, die Stadt und Landkreis gemeinsam betreiben. Zum 1. Januar 2026 ist eine neue Gebührensatzung in Kraft getreten, beschlossen vom Stadtrat am 26. November 2025 und veröffentlicht im Amtsblatt 55/2025. Neu ist, dass bei einer 120-Liter-Restabfalltonne mit vierzehntägiger Leerung eine 120-Liter-Biotonne mit wöchentlicher Leerung in der Gebühr enthalten ist, vorher waren es 60 Liter. Die Straßenreinigung wird in Mainz als eigene Gebühr nach Frontmetern des Grundstücks erhoben, sie gehört als Betriebskosten in die Abrechnung.

Zuständige Stellen

Die Behörden und Gerichte, mit denen Eigentümer und Verwaltung in Mainz zu tun haben.

Amtsgericht für Wohnungseigentumssachen
Amtsgericht Mainz. Nach § 43 WEG ausschließlich zuständig für Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft, erste Instanz.
Grundbuchamt
Beim Amtsgericht Mainz. Zuständig für Eintragungen, Grundbuchauszüge und die Teilungserklärung.
Berufungsgericht
Landgericht Koblenz. Nach § 72 Abs. 2 GVG sind Berufungen in Wohnungseigentumssachen beim Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts konzentriert.
Versorger
Mainzer Stadtwerke AG mit der Netzgesellschaft Mainzer Netze GmbH.
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Bei der Stadt Mainz.

Stadtteile und typische Objekte

Die Neustadt ist das dichteste Gründerzeitquartier der Stadt, mit vielen aufgeteilten Häusern und kleinteiligen Eigentümergemeinschaften. Die Altstadt hat einen gemischten Bestand aus Wiederaufbau und sanierten Altbauten. Gonsenheim und Bretzenheim sind gewachsene Vororte mit Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern, die Oberstadt und Hartenberg-Münchfeld stehen für den Geschosswohnungsbau der 1950er bis 1970er Jahre.

Hechtsheim und der Lerchenberg haben in den letzten Jahren größere Neubaugebiete bekommen, mit Eigentümergemeinschaften, die noch in der Gewährleistungsphase stehen und bei denen Mängelverfolgung gegenüber dem Bauträger ein Schwerpunkt der Verwaltung ist.

Wie wir in Mainz arbeiten

Termine am Objekt in Mainz bündeln wir, Eigentümerversammlungen finden am Objekt oder in einem Raum in Mainz statt. Der laufende Betrieb läuft digital. Für rheinland-pfälzische Besonderheiten im Verwaltungsrecht arbeiten wir mit den einschlägigen Fachquellen und bei Bedarf mit Fachanwälten, die im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz tätig sind.

Der Regelbetrieb läuft digital. Beschlüsse, Abrechnungen, Belege und Schriftverkehr sind im Kundenportal jederzeit einsehbar. Anfragen werden schriftlich erfasst und nachverfolgt. Wie wir das im gesamten Rhein-Main-Gebiet organisieren, steht auf der Übersicht zum Verwaltungsgebiet.

Häufige Fragen aus Mainz

Rheinland-pfälzisches. Das Wohnungseigentumsgesetz ist Bundesrecht und gilt überall gleich. Alles, was Bauordnung, Nachbarrecht, Abstandsflächen, Stellplätze und kommunale Abgaben betrifft, richtet sich in Mainz aber nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, dem Landesnachbarrechtsgesetz und dem rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz. Das ist bei jeder baulichen Maßnahme zu berücksichtigen.
In erster Instanz das Amtsgericht Mainz nach § 43 WEG. Für Berufungen gilt die Konzentration nach § 72 Abs. 2 GVG auf das Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts, für Mainz ist das das Landgericht Koblenz.
Weil das Landesgrundsteuergesetz Rheinland-Pfalz den Kommunen erlaubt, Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedlich zu belegen. Mainz setzt ab 2026 für Wohngrundstücke 480 Prozent an, für Nichtwohngrundstücke 720 Prozent. Bei Häusern mit Wohnungen und Gewerbeeinheiten muss die Verwaltung beide Bescheide korrekt zuordnen.
Ja, und mit erhöhter Beweiskraft. Der Mainzer Mietspiegel 2025 ist qualifiziert nach § 558d BGB. Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB reicht der Verweis auf das passende Mietspiegelfeld, im Streitfall wird vermutet, dass die dort genannten Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für die Sondereigentumsverwaltung ist das ein deutlicher Vorteil gegenüber Städten mit einfachem oder ohne Mietspiegel.
Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen, kurz KAW. Sie stellt die Behälter, leert sie und stellt die Gebühren in Rechnung. Seit 2026 gilt eine neue Gebührensatzung. Die Gemeinschaft muss Behältervolumen und Standplatz festlegen, die Verwaltung führt die Gebühren im Wirtschaftsplan und legt sie nach Miteigentumsanteilen oder nach dem in der Teilungserklärung bestimmten Schlüssel um.
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