Verwalterwechsel

Verwalter wechseln –
einfacher als Sie denken

Die meisten Eigentümergemeinschaften wechseln ihre Verwaltung seltener als nötig, aus Angst vor dem Aufwand. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Zeichen, dass es Zeit für einen Wechsel ist

Anfragen bleiben tagelang unbeantwortet

Ob Schadensmeldung, Rückfrage zur Abrechnung oder dringender Handwerkereinsatz, Ihre Verwaltung ist schwer erreichbar oder reagiert kaum.

Abrechnungen kommen zu spät oder sind fehlerhaft

Die Jahresabrechnung lässt auf sich warten, enthält Fehler oder ist so unübersichtlich, dass kaum jemand sie nachvollziehen kann.

Auf Eigentümer­versammlungen passiert wenig

Beschlüsse werden verschleppt, Tagesordnungspunkte bleiben offen und die nächste Versammlung lässt wieder ein Jahr auf sich warten.

Transparenz über Kosten und Maßnahmen fehlt

Sie wissen nicht, was mit den Geldern der Gemeinschaft passiert, welche Maßnahmen geplant sind oder warum bestimmte Ausgaben anfallen.

Der Wechsel ist einfacher, als Sie denken

Mit einer modernen und serviceorientierten Verwaltung schaffen wir die Grundlage für transparente Betreuung, kurze Reaktionszeiten und eine nachhaltige Entwicklung Ihrer Immobilie.

Den gesamten Übergabeprozess übernehmen wir für Sie. Von der Abstimmung mit dem bisherigen Verwalter bis zur vollständigen Übernahme aller Unterlagen begleiten wir Ihre Eigentümergemeinschaft Schritt für Schritt.

Lassen Sie uns darüber sprechen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und zeigen Ihnen unverbindlich, wie ein Wechsel ablaufen kann.

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So kommen Sie zu KONFORM

Der Wechsel gehört zu unseren Aufgaben, nicht zu Ihren

Wir koordinieren den gesamten Verwalterwechsel, von der ersten Anfrage bis zur vollständigen Übernahme der Verwaltung.

Kostenloses Erstgespräch und Angebot

Kostenlos & unverbindlich Ca. 30 bis 60 Minuten

Was wir im Erstgespräch besprechen:

  • Aktuelle Situation und Probleme mit der bestehenden Verwaltung
  • Objekt, Anzahl der Einheiten und besondere Anforderungen
  • Zeitplan und möglicher Ablauf des Wechsels

Beschluss Ihrer Eigentümer­gemeinschaft

Wir bereiten alles vor Je nach Versammlungstermin

Was wir für Sie vorbereiten:

  • Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung
  • Muster-Tagesordnung für den Verwalterwechsel
  • Hinweise zu Fristen und formalen Anforderungen

Hinweis: Die Abberufung des bisherigen Verwalters erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf im Erstgespräch.

Kündigung der alten Verwaltung

Wir koordinieren die Übergabe Bis Vertragsende

Was wir dabei übernehmen:

  • Begleitung des Kündigungsschreibens
  • Anforderung aller Verwaltungsunterlagen beim alten Verwalter
  • Übergabeprotokoll für Konten, Rücklagen und laufende Vorgänge

Nahtlose Übernahme und Verwaltungsstart

Ab Tag eins für Sie da Nahtloser Start

Was Sie vom ersten Tag an haben:

  • Fester Ansprechpartner bei KONFORM
  • Vollständige Übernahme laufender Verwaltungsaufgaben
  • Zugang zum digitalen Kundenportal
Zugelassen nach § 34c GewO
Inhabergeführt
Häufige Fragen

Fragen zum Verwalterwechsel

Die wichtigsten Antworten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Das hängt vor allem vom Vertragsende des bestehenden Verwalters ab. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Jahresende, der Beschluss zur Abberufung kann jedoch sofort gefasst werden. Im Dringlichkeitsfall ist ein Wechsel auch kurzfristiger möglich. Wir besprechen den konkreten Zeitplan im Erstgespräch.
Die Kündigung erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft, nachdem die Abberufung in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Wir unterstützen Sie dabei: Wir bereiten die Beschlussvorlage vor, begleiten die Versammlung bei Bedarf und koordinieren die Übergabe der Unterlagen mit der alten Verwaltung.
Die Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) und alle Konten der Gemeinschaft gehören der WEG, nicht dem Verwalter. Die Konten laufen auf den Namen der Eigentümergemeinschaft, der Verwalter ist lediglich verfügungsberechtigt. Nach dem Wechsel werden wir als neue Verwaltung als Verfügungsberechtigte eingetragen. Alle Verwaltungsunterlagen (Protokolle, Verträge, Abrechnungen, Beschlusssammlung) müssen vom alten Verwalter vollständig herausgegeben werden. Wir fordern diese Unterlagen im Rahmen der Übergabe an und prüfen die Vollständigkeit.
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund möglich, etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Ohne wichtigen Grund endet das Amt zum vertraglich vereinbarten Termin. Einen Beschluss für den Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt können Sie jedoch bereits jetzt fassen und KONFORM als Nachfolger bestellen. So ist der Übergang vorbereitet, sobald die Frist abläuft.
Jetzt handeln

Bereit für eine Verwaltung, die wirklich funktioniert?

Kein langer Vorlauf, kein Papierchaos. Wir begleiten Sie durch den gesamten Wechselprozess. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.