Region

Hausverwaltung im Landkreis Mainz-Bingen

KONFORM verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekte im Landkreis Mainz-Bingen, dem rheinland-pfälzischen Umland von Mainz. Unser Schwerpunkt liegt in den Gemeinden, die direkt an Mainz grenzen: Budenheim, Nieder-Olm, Bodenheim und die Kreisstadt Ingelheim.

Der Immobilienbestand im Landkreis Mainz-Bingen

Der Landkreis Mainz-Bingen umschließt die Landeshauptstadt Mainz im Westen und Süden. Budenheim, Bodenheim und die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind Wohnstandorte im direkten Mainzer Umland mit Neubau der letzten zwei Jahrzehnte und Bestand aus den 1970er bis 1990er Jahren. Ingelheim ist Kreisstadt und Sitz eines großen Pharmaunternehmens, mit entsprechender Nachfrage nach Wohnraum.

Für alle Objekte im Kreis gilt rheinland-pfälzisches Landesrecht. Die Landesbauordnung, das Landesnachbarrechtsgesetz und das Kommunalabgabengesetz weichen vom hessischen Recht ab, und das Landesgrundsteuergesetz erlaubt den Gemeinden differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

Postleitzahlen
552xx
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Kreisstadt
Ingelheim am Rhein

Kommunale Rahmenbedingungen

Für bauliche Maßnahmen gilt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, für Grenzabstände und Nachbarrechte das Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz. Beide weichen in Details vom hessischen Recht ab. Abfallgebühren, Straßenreinigung und Winterdienst regelt die jeweilige Gemeinde durch Satzung.

Der westliche Kreis um Bingen liegt am Rand unseres Verwaltungsgebiets. Objekte dort übernehmen wir nur, wenn sich Termine sinnvoll bündeln lassen.

Zuständige Stellen

Die Behörden und Gerichte, mit denen Eigentümer und Verwaltung im Landkreis Mainz-Bingen zu tun haben.

Amtsgerichte im Kreisgebiet
Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Bingen am Rhein. Welches Gericht für Ihr Objekt zuständig ist, richtet sich nach der Gemeinde, § 43 WEG.
Grundbuchämter
Beim jeweils zuständigen Amtsgericht.
Berufungsgericht
Landgericht Koblenz. Nach § 72 Abs. 2 GVG sind Berufungen in Wohnungseigentumssachen beim Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts konzentriert.
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Beim Landkreis Mainz-Bingen als Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde.

Städte und Gemeinden

Zum Landkreis gehören unter anderem Ingelheim am Rhein, Bingen am Rhein, Budenheim, Bodenheim sowie die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim, Gau-Algesheim, Rhein-Nahe, Rhein-Selz und Sprendlingen-Gensingen.

Wie wir im Landkreis Mainz-Bingen arbeiten

Termine im Kreis bündeln wir mit Objekten in Mainz.

Der Regelbetrieb läuft digital. Beschlüsse, Abrechnungen, Belege und Schriftverkehr sind im Kundenportal jederzeit einsehbar. Anfragen werden schriftlich erfasst und nachverfolgt. Wie wir das im gesamten Rhein-Main-Gebiet organisieren, steht auf der Übersicht zum Verwaltungsgebiet.

Häufige Fragen aus Landkreis Mainz-Bingen

Das richtet sich nach der Gemeinde. Im Kreisgebiet sind unter anderem die Amtsgerichte Mainz und Bingen am Rhein zuständig. Berufungen gehen nach § 72 Abs. 2 GVG an das Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts Koblenz. Wir nennen Ihnen das zuständige Gericht für Ihre Adresse.
Ja, beides ist Rheinland-Pfalz. Die Landesbauordnung, das Nachbarrecht und die Regeln zur Grundsteuer sind dieselben. Unterschiede gibt es nur in den kommunalen Satzungen, etwa bei Hebesatz, Abfallgebühren und Straßenreinigung, die jede Gemeinde selbst festlegt.
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