Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Verwalterwechsel und mehr.
Ihre Fragen – unsere Antworten
So nennen darf sich nur, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat. Geprüft werden rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse der Immobilienverwaltung. Unser Inhaber Erik Nawrowski hat diese Prüfung bei der IHK Augsburg abgelegt.
Für Ihre Gemeinschaft ist das mehr als ein Titel. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder einzelne Eigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Wird jemand ohne diesen Nachweis bestellt, entspricht das in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und der Beschluss kann angefochten werden. Eine Ausnahme gilt nur für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten, die von einem Eigentümer selbst verwaltet werden.
Finden Sie hier keine Antwort?
Sprechen Sie uns direkt an. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich, kostenlos und unverbindlich.