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Hausverwaltung Frankfurt am Main

KONFORM verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekte in Frankfurt am Main. Wir sind inhabergeführt, Sie haben einen festen Ansprechpartner für Ihr Objekt, und die Verwaltung läuft vom Beschluss bis zum Beleg digital über unser Kundenportal.

Der Immobilienbestand in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main hat rund 761.000 Einwohner und ist die größte Stadt Hessens. Der Zensus 2022 zählte zum Stichtag 15. Mai 2022 80.679 Gebäude mit Wohnraum und 402.826 Wohnungen. Jedes vierte Wohngebäude hat drei bis sechs Wohnungen, jedes fünfte sieben bis zwölf. Das ist die Größenordnung kleiner und mittlerer Eigentümergemeinschaften. 15,2 Prozent der Wohngebäude gehören Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, nach den Privatpersonen sind sie damit die zweitgrößte Eigentümergruppe der Stadt, noch vor der Stadt und den kommunalen Wohnungsunternehmen.

Mehr als ein Drittel der Wohngebäude, 37,1 Prozent, wurde vor 1950 gebaut. Ein knappes weiteres Drittel, 30,7 Prozent, entstand beim Wiederaufbau in den 1950er und 1960er Jahren. Nur sieben Prozent sind seit 2010 dazugekommen. Zwei Drittel des Bestands haben damit ein Alter erreicht, in dem Leitungen, Dächer, Fenster und Heizungen selten einzeln, sondern meist im Paket anstehen. Für die Erhaltungsrücklage heißt das, langfristig zu planen statt von Schaden zu Schaden zu reagieren.

Vermietet sind 77,3 Prozent der Wohnungen in Wohngebäuden, nur 19,5 Prozent bewohnen ihre Eigentümer selbst. Leer standen 3,1 Prozent. Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag bei 10,58 Euro je Quadratmeter. Geheizt wird überwiegend mit Gas, in 75,8 Prozent der Wohnungen. Die Frage, wie die Heizung künftig betrieben wird, betrifft in Frankfurt deshalb fast jedes Haus. Die Zahlen stammen aus dem Zensus 2022, ausgewertet im Statistikportal der Stadt Frankfurt am Main.

Einwohner
rund 761.000Hessisches Statistisches Landesamt, Stand 31.12.2025
Postleitzahlen
603xx bis 605xx sowie 659xx
Bundesland
Hessen

Was Verwaltung in Frankfurt besonders macht

Frankfurt gehört zu den hessischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das Land hat für die Stadt per Verordnung die Mietpreisbremse nach § 556d BGB angeordnet und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt. Die geltende Verordnung läuft am 25. November 2026 aus, eine Nachfolgeregelung hat das Land angekündigt. Vor jeder Neuvermietung und jeder Mieterhöhung prüfen wir deshalb, welche Fassung gerade gilt.

Seit dem 25. Juni 2026 gilt der Frankfurter Mietspiegel 2026, anerkannt als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und gültig bis zum 31. Mai 2028. Im Streit um eine Mieterhöhung wird vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für die Miet- und die Sondereigentumsverwaltung ist er deshalb die erste Grundlage jeder Mieterhöhung.

In 14 Gebieten der Stadt gelten Milieuschutzsatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, unter anderem in Sachsenhausen-Nord, im Nordend, an der Berger Straße, im westlichen Ostend, in Bockenheim, im östlichen Gallus und am Dornbusch. Dort brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von Wohngebäuden eine Genehmigung der Bauaufsicht. Für Eigentümergemeinschaften heißt das, größere Modernisierungen mit der Bauaufsicht abzustimmen, bevor die Versammlung über Angebote beschließt. Ob ein Haus betroffen ist, zeigt das Planauskunftssystem des Stadtplanungsamts straßengenau.

Wer ein Mehrfamilienhaus in einem dieser Gebiete in Wohnungseigentum aufteilen will, braucht eine Umwandlungsgenehmigung nach § 172 BauGB in Verbindung mit der hessischen Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung vom 28. April 2022. Die zusätzliche Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB, die bis dahin auch außerhalb der Milieuschutzgebiete galt, ist zum 31. Dezember 2025 entfallen.

Seit dem 28. März 2018 gilt in Frankfurt die Ferienwohnungssatzung. Jede Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung braucht eine Genehmigung, unabhängig von Umfang und Dauer, auch das sogenannte Home-Sharing. Für Gemeinschaften wird das relevant, wenn einzelne Einheiten kurzzeitig an wechselnde Gäste vermietet werden.

Der Süden der Stadt liegt teilweise im Lärmschutzbereich des Flughafens, den die Landesregierung 2011 per Verordnung festgesetzt hat. Liegt ein Haus in einer der Schutzzonen, können Eigentümer von der Fraport AG die Erstattung von baulichem Schallschutz verlangen, etwa für Fenster und Dämmung. Vor einem Fenstertausch klären wir deshalb, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen.

Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Frankfurt bei 854,69 Prozent, so weist es die Hebesatzübersicht der IHK Frankfurt am Main mit Stand März 2026 aus. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung auf Mieter umlagefähig und gehört in jede Betriebskostenabrechnung.

Stadtteile und typische Objekte

Zwischen den Frankfurter Stadtteilen unterscheiden sich die Aufgaben einer Verwaltung stark. Ausschlaggebend sind das Baualter, die Größe der Gemeinschaft und die Frage, ob eine Milieuschutzsatzung oder Denkmalschutz gilt.

Sachsenhausen

Sachsenhausen besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Teilen. In Sachsenhausen-Nord stehen Altbauten neben Häusern aus dem Wiederaufbau, für Teile davon gilt die Milieuschutzsatzung Sachsenhausen-Nord. Rund um Alt-Sachsenhausen und entlang der Schweizer Straße haben viele Häuser Gastronomie oder Läden im Erdgeschoss. In solchen Gemeinschaften geht es um Teileigentum neben Wohnungen, um Lüftung, Lärm und Fettabscheider und um eine Kostenverteilung, die gewerbliche und private Nutzung sauber trennt.

Sachsenhausen-Süd mit dem Lerchesberg ist von Villen und kleineren Mehrfamilienhäusern in Hanglage geprägt und liegt im Einflussbereich des Flughafens. Vor Arbeiten an Fenstern und Dach prüfen wir dort, ob das Haus im Lärmschutzbereich liegt.

Nordend

Das Nordend gehört zu den dichtesten Gründerzeitvierteln der Stadt. Viele Häuser wurden über die Jahre in Wohnungseigentum aufgeteilt, entsprechend klein sind viele Gemeinschaften. Gleich zwei Milieuschutzsatzungen, Nordend-Süd und Nordend Mitte, decken Teile von Nordend-West und Nordend-Ost ab.

Ein wiederkehrendes Thema ist der Dachgeschossausbau. Dabei kommen Teilungserklärung, Sondernutzungsrechte, die Statik der Holzbalkendecken und der Brandschutz zusammen, und ohne sauberen Beschluss der Gemeinschaft geht nichts. Der Parkdruck rund um die Berger Straße verlagert andere Fragen in den Hof, etwa nach Fahrradstellplätzen und Abstellflächen, die die Gemeinschaft per Beschluss regeln kann.

Bornheim

In Bornheim liegen Gründerzeitstraßen und alter Ortskern dicht beieinander. Entlang der Berger Straße gilt die gleichnamige Milieuschutzsatzung. In Alt-Bornheim stehen Fachwerkhäuser, von denen einige unter Denkmalschutz stehen, sodass bei Fassade, Fenstern und Dach die Denkmalbehörde mitentscheidet.

Häufig gehören Vorder- und Hinterhaus zu einer Gemeinschaft. Dann lohnt ein Blick in die Teilungserklärung, ob die Kosten getrennt nach Gebäuden verteilt werden. Wo das fehlt, kann die Gemeinschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine abweichende Verteilung beschließen.

Westend

Das Westend unterscheidet sich vom Nordend vor allem durch große Wohnungen und einen hohen Anteil gewerblicher Nutzung. Viele großbürgerliche Gründerzeithäuser wurden ab den 1960er Jahren zu Büros umgebaut, ein Teil ist seitdem wieder zu Wohnungen geworden. Gemeinschaften mit Wohnungen und Büroeinheiten unter einem Dach sind deshalb keine Seltenheit.

Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das bedeutet Genehmigungen für Fenster, Fassade und Dach, eröffnet bei Sanierungen aber steuerliche Vorteile nach den §§ 7i und 10f EStG für die einzelnen Eigentümer. Eine Milieuschutzsatzung gibt es im Westend nicht.

Bockenheim

Bockenheim war früher eine eigenständige Stadt und hat einen gewachsenen Kern rund um die Leipziger Straße. Für Teile des Stadtteils gilt die Milieuschutzsatzung Bockenheim I. Seit die Universität den Campus Bockenheim weitgehend verlassen hat, verändert sich das Umfeld des früheren Universitätsgeländes.

Für Vermieter prägt die Nähe zu Messe und Innenstadt den Alltag. Kleine und möblierte Wohnungen wechseln öfter den Mieter, das bedeutet mehr Wohnungsübergaben und Kautionsabrechnungen und bei möblierten Wohnungen die Frage, wie hoch der Zuschlag für die Möblierung sein darf.

Ostend

Im Ostend stehen sich zwei Bestände gegenüber. Im westlichen Teil, für den die Milieuschutzsatzung Westliches Ostend gilt, dominieren Altbauten und Wohnhäuser der Nachkriegszeit. Rund um die Europäische Zentralbank an der früheren Großmarkthalle und am Osthafen sind in den letzten Jahren neue Wohnanlagen entstanden.

Dort stehen andere Fragen im Vordergrund, vor allem die Gewährleistung gegenüber dem Bauträger, die für das Gemeinschaftseigentum in der Regel fünf Jahre ab Abnahme läuft, und die Wartungsverträge für Aufzüge, Tiefgaragen und Lüftungsanlagen.

Dornbusch

Am Dornbusch gelten zwei Milieuschutzsatzungen, eine für die Dornbusch-Siedlung und eine für das Dichterviertel. Die Dornbusch-Siedlung entstand Mitte der 1950er Jahre in offener Zeilenbauweise und galt damals als Mustersiedlung. Das Dichterviertel westlich der Eschersheimer Landstraße ist deutlich älter.

In den Häusern der 1950er Jahre stehen jetzt Leitungen, Balkone und die Dämmung der Außenwände an. Ob die Erhaltungsrücklage dafür reicht, zeigt erst eine mehrjährige Planung, die wir mit dem Verwaltungsbeirat aufstellen.

Gallus

Das Europaviertel auf dem früheren Güterbahnhofsgelände hat das Gallus verändert. Dort verwalten Gemeinschaften große Wohnanlagen mit Tiefgaragen, Aufzügen und Gemeinschaftsflächen, oft als Mehrhausanlage mit mehreren Gebäuden in einer Gemeinschaft. Wichtig sind klare Regeln, welche Kosten alle tragen und welche nur ein Haus.

Im östlichen Gallus gilt die Milieuschutzsatzung Östliches Gallusviertel, Teile des Stadtteils fallen außerdem unter die Satzung Gutleutviertel. Hier stehen ältere Mehrfamilienhäuser mit kleineren Gemeinschaften, bei denen es eher um Instandsetzung als um Gewährleistung geht.

Weitere Stadtteile

  • Innenstadt und Altstadt
  • Niederrad
  • Höchst
  • Griesheim
  • Riedberg
  • Ginnheim
  • Eschersheim
  • Rödelheim
  • Seckbach
  • Fechenheim

Die Liste ist nicht abschließend. Wir übernehmen Objekte im gesamten Stadtgebiet.

Zuständige Stellen

Die Behörden und Gerichte, mit denen Eigentümer und Verwaltung in Frankfurt am Main zu tun haben.

Amtsgericht für Wohnungseigentumssachen
Amtsgericht Frankfurt am Main. Nach § 43 WEG ausschließlich zuständig für Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft, erste Instanz. Seit Juli 2021 bearbeitet die Mietabteilung in der Gerichtsstraße alle Miet- und Wohnungseigentumssachen des Gerichtsbezirks, auch die aus den Stadtteilen des Standorts Höchst.
Grundbuchamt
Beim Amtsgericht Frankfurt am Main. Zuständig für Eintragungen, Grundbuchauszüge und die Teilungserklärung.
Berufungsgericht
Landgericht Frankfurt am Main. Nach § 72 Abs. 2 GVG sind Berufungen in Wohnungseigentumssachen beim Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts konzentriert.
Versorger
Mainova AG für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Bauaufsicht Frankfurt, zuständig auch für Milieuschutz, Umwandlungsgenehmigungen und die Ferienwohnungssatzung. Den Denkmalschutz verantwortet das Denkmalamt der Stadt.
Abfall und Straßenreinigung
FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Die Gebühren gehören als Betriebskosten in die Abrechnung.
Fluglärmschutz
Regierungspräsidium Darmstadt, zuständig für Anträge auf Erstattung von baulichem Schallschutz im Lärmschutzbereich des Flughafens.

Wie wir in Frankfurt am Main arbeiten

Termine am Objekt in Frankfurt bündeln wir und stimmen sie mit dem Verwaltungsbeirat ab. Eigentümerversammlungen finden am Objekt oder in einem Raum in der Nähe statt. Bei kleinen Altbaugemeinschaften reicht meist eine Versammlung im Jahr, bei Neubauanlagen in der Gewährleistung kommen Begehungen mit Sachverständigen dazu.

Der Regelbetrieb läuft digital. Beschlüsse, Abrechnungen, Belege und Schriftverkehr sind im Kundenportal jederzeit einsehbar. Anfragen werden schriftlich erfasst und nachverfolgt. Wie wir das im gesamten Rhein-Main-Gebiet organisieren, steht auf der Übersicht zum Verwaltungsgebiet.

Verwalterwechsel

Verwalterwechsel in Frankfurt in drei Schritten

Die Abberufung der bisherigen Verwaltung ist jederzeit möglich, der Ablauf ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. In Frankfurt kommen oft laufende Verfahren bei der Bauaufsicht dazu, die bei der Übergabe nicht verloren gehen dürfen.

  1. Schritt 1. Unterlagen und Vertrag prüfen

    Sie schicken uns Verwaltervertrag, letzte Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. Wir prüfen Laufzeit und Kündigungsfristen und erstellen nach dem Erstgespräch ein Angebot.

  2. Schritt 2. Abberufung und Bestellung

    Die Versammlung beruft die bisherige Verwaltung nach § 26 Abs. 3 WEG ab und bestellt KONFORM. Lädt die bisherige Verwaltung nicht ein, kann der Beiratsvorsitz nach § 24 Abs. 3 WEG einberufen.

  3. Schritt 3. Übergabe zum Stichtag

    Wir übernehmen Konten, Beschlusssammlung, Verträge und Schlüssel. In Frankfurt gehören dazu auch offene Anträge bei der Bauaufsicht, etwa zu Milieuschutz oder Denkmalschutz.

Woran Sie merken, dass ein Wechsel ansteht, welche Rechte Ihre Gemeinschaft hat und wie die Übergabe im Detail abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zum Verwalterwechsel.

Verwalterwechsel im Detail

Häufige Fragen aus Frankfurt am Main

Ja. Frankfurt gehört zu den Gemeinden, für die das Land Hessen die Mietpreisbremse angeordnet hat. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dann höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit Ausnahmen etwa für Neubauten und für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die geltende Landesverordnung läuft am 25. November 2026 aus, eine Nachfolgeregelung ist angekündigt. Vor jeder Neuvermietung prüfen wir, welche Fassung gilt.
Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die sich in Frankfurt aus dem qualifizierten Mietspiegel 2026 ergibt. Zusätzlich gilt die Kappungsgrenze. Statt der bundesweit üblichen 20 Prozent nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete in Frankfurt per Landesverordnung innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent steigen. Auch diese Verordnung läuft am 25. November 2026 aus.
Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung brauchen eine Genehmigung der Bauaufsicht. Das betrifft vor allem größere Modernisierungen, Grundrissänderungen und das Zusammenlegen von Wohnungen. Laufende Instandhaltung und Instandsetzung bleiben ohne Genehmigung möglich. Wir klären den Genehmigungsbedarf, bevor die Versammlung über Angebote beschließt. Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt das Planauskunftssystem des Stadtplanungsamts.
Im Milieuschutzgebiet nur mit Umwandlungsgenehmigung der Bauaufsicht nach § 172 BauGB. Außerhalb dieser Gebiete ist seit dem 1. Januar 2026 keine Umwandlungsgenehmigung nach dem Baugesetzbuch mehr nötig, weil die Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB entfallen ist. Für die Teilung brauchen Sie in jedem Fall einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht.
Nur mit Genehmigung nach der Ferienwohnungssatzung der Stadt, die seit März 2018 gilt. Die Genehmigungspflicht greift unabhängig von Umfang und Dauer, auch bei gelegentlichem Home-Sharing. Unabhängig davon kann die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft eine solche Nutzung einschränken. Beides prüfen wir, bevor eine Einheit kurzzeitig vermietet wird.
In erster Instanz das Amtsgericht Frankfurt am Main nach § 43 WEG. Dort bearbeitet die Mietabteilung in der Gerichtsstraße alle Wohnungseigentumssachen zentral, auch für Häuser in Höchst, Nied oder Griesheim, deren Zivilsachen sonst zum Standort Höchst gehören. Berufungen gehen nach § 72 Abs. 2 GVG an das Landgericht Frankfurt am Main, das diese Verfahren für ganz Hessen bündelt.
Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 854,69 Prozent. Was ein Haus tatsächlich zahlt, steht im Bescheid, denn die Messbeträge sind nach der Grundsteuerreform nach dem hessischen Flächen-Faktor-Verfahren neu berechnet worden. Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung auf Mieter umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Gemeinschaften dieser Größe sind in Frankfurt häufig, jedes vierte Wohngebäude hat drei bis sechs Wohnungen. Für sie gibt es die hybride Verwaltung. Wir übernehmen Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Buchhaltung und die Protokollierung der Beschlüsse, die Gemeinschaft führt die Versammlung und kleinere Handwerkeraufträge selbst. Ab sechs Einheiten empfehlen wir die Vollverwaltung.
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